Maßnahmenkonzept

Der folgende Maßnahmenkatalog wurde aus dem Struktur- und Entwicklungskonzept abgeleitet. Die besonderen Gegebenheiten des Dorfes Weldergoven insbesondere aufgrund seiner Lage am Siedlungsrand des Zentralortes Hennef, mit der sich räumlich konzentrierenden Infrastruktur und gleichzeitig im Einflussbereich der Sieg und der freien Landschaft, erfordert die Planung und Realisierung einer Vielzahl von Maßnahmen, die über die engere Dorferneuerung hinausgehen. Deshalb wurde der Maßnahmenkatalog in vier Bereiche gegliedert:

  1. Maßnahmen der Wasserwirtschaft
  2. Maßnahmen der Stadtentwicklung
  3. Maßnahmen der Dorferneuerung
  4. Private Maßnahmen

Die Maßnahmen wurden, soweit eine Verortung möglich war, in den „Maßnahmenplan“ (Maßnahmen 1.-3.) sowie in den Plan „Private Maßnahmen“ aufgenommen.

Das Dorfentwicklungskonzept wurde im zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Hennef (Ausschuss für Planung und Verkehr) beraten, mit den Trägern öffentlicher Belange, am 30.09.1998 und am 08.12.1998 erörtert und mit den Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgerversammlung am 16.12.1998 diskutiert. Die Ergebnisse dieser Erörterungen führten zu folgenden wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Maßnahmenkonzeptes:

  • Für die Realisierung des neuen Deiches wird ein eigenes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
  • Die Beibehaltung der Ackernutzung im Falle der Erweiterung von Retentionsflächen auf Ackerlandflächen.
  • Die vollständige Beseitigung des alten Deiches.
  • Die Anlage von eigenständig geführten Reitwegen.

Diese Änderungen wurden in das Maßnahmenkonzept sowie dem hieraus abgeleiteten Handlungskonzept (Kapitel 6.6), das die Prioritätenbildung der einzelnen Maßnahmen beschreibt, eingearbeitet.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr des Rates der Stadt Hennef am 10.02.1999 wurde das Dorfentwicklungskonzept in der neuen vorliegenden Form einstimmig beschlossen.


Plan: Maßnahmenplan

Plan: Private Maßnahmen
6.1 Maßnahmen der Wasserwirtschaft
6.1.1 Deich

Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten und um den Retentionsraum der Sieg westlich Weldergovens zu vergrößern, sind Umbaumaßnahmen am Deich geplant: am westlichen Ortsrand Weldergovens wird ein neuer Deichabschnitt entstehen, der vorhandene Deich im Norden wird saniert. Im Westen wird der neue Deichabschnitt möglichst nah an die vorhandene Bebauung herangerückt, um ausreichend Retentionsraum schaffen zu können. Der gewählte Abstand zur Bebauung resultiert aus den in den Richtlinien der Deichschutzverordnung festgesetzten Maßen.

Bei der Sanierung des vorhandenen Deiches entsprechend der Deichschutzverordnung entstehen Probleme bezüglich vorhandener Bäume, Gehölzbestände und Gärten. Ein weitgehender Erhalt durch die Anwendung alternativer, wasserbautechnischer Maßnahmen wäre wünschenswert.

Gemäß den Richtlinien erhält der Deich einen durchgängigen Bewirtschaftungsweg, der gleichzeitig als Fuß- und Radweg genutzt werden kann. Dieser Weg soll nach den Wünschen der Interessengemeinschaft Weldergoven zwischen Hochwasserpumpwerk und Bing nicht durchgängig verlaufen, um die Wohnqualität der dortigen Anlieger nicht einzuschränken.

Der Realisierung des Deiches wird ein technisch und landschaftlich ausgearbeitetes Projekt vorausgehen, das Gegenstand eines eigenen Genehmigungsverfahrens sein wird. Die Dorferneuerung stützt sich hier auf erste Annahmen aus dem Siegauenprojekt und formuliert generelle Ziele für die spätere Projektierung.

6.1.2 Retentionsraum

Seit 1850 hat die Sieg ca. 50 % an Retentionsraum verloren, wodurch die Hochwassersituation insgesamt wesentlich verschärft wurde. Ein wesentlicher Punkt im Gewässerauenkonzept Sieg ist es somit, die Retentionsräume zu vergrößern. Die derzeit ackerbaulich genutzt Fläche zwischen der B 478 und dem westlichen Ortsrand von Weldergoven bietet sich hier an. Es wird Angestrebt die Ackernutzung weiterzuführen. Sollte dies mit den Zielen des Siegauenprogramms nicht in Einklang zu bringen sein und wird vielmehr eine extensive Nutzung verfolgt, ist eine Weidenutzung vorzusehen.

Auslöser wären im letzteren Fall die Maßnahmen der Wasserwirtschaft, so dass die Finanzierung als Maßnahme Dritter erfolgen müsste.

Die Umwidmung dieser Fläche als Retentionsraum würde gleichzeitig ihre Extensivierung in eine Grünlandnutzung beinhalten.

Der im Siegauenkonzept vorgesehene Auwald entlang der Siegstraße wird aus landschaftsplanerischer Sicht nicht befürwortet. Um die Offenheit des Raumes zu erhalten, werden locker verteilte Eichengruppen innerhalb einer möglichen Weidefläche zur Untergliederung vorgeschlagen.

6.1.3 Öffnung des alten Deiches

Um ein Hereinströmen des Hochwassers in den vergrößerten Retentionsraum zu ermöglichen, ist der punktuelle Durchbruch des alten Deiches vorgesehen. Dazu regt die Dorferneuerungsplanung die vollständige Beseitigung des Deiches an, um einen großzügigen räumlichen Zusammenhang des zukünftigen Landschaftsraumes zu erreichen. Damit entfällt der auf der Deichkrone verlaufende Weg als Verbindung Weldergoven – Hennef. Der am Deichfuß vorhandene Weg bleibt erhalten und muss als Fahrradweg entsprechend ausgebaut werden.

6.1.4 Zugang zur Bing

Mit der Deichsanierung ist die Hochwasserfreilegung im Bereich der Bing am Ende der Straße „Zum Brünnchen“ verbunden. Besondere wasserbautechnische Maßnahmen sind auch hier erforderlich, um den freien Zugang zur Sieg zu erhalten und die Verknüpfung zwischen Dorf und Sieg nicht abzuschneiden.

Plan: Neuer Deich – Regelschnitte
6.2 Maßnahmen der Stadtentwicklung
6.2.1 Grünzug Süd

Der Grünzug Süd trennt die südlichen Neubaugebiete Weldergovens von der geplanten Bebauung in Hennef-Ost. Beiden Gebieten soll eine wohnungsnahe, hochwertige Freifläche zur Verfügung gestellt werden.

In der Gestaltung des Parks liegt der Gedanke der offenen, durchlässigen, verbindenden Struktur zugrunde. Vorgeschlagen ist ein extensiver Park mit Wiesenflächen, der am Rand durch Baumreihen und begleitende Fußwege entlang der Wohnbebauung begrenzt wird. Eingelagert sind einzelne, stärker gestaltete Aktionsräume, so ein Baumhain, ein Kinderspielbereich und ein gärtnerisch gestalteter Aufenthaltsbereich.

6.2.2 Erweiterung der Kleingartenanlage

Von Seiten der Dorfbevölkerung besteht schon seit langem der Wunsch, die Kleingartenanlage auszudehnen, als Dauerkleingartenanlage zu sichern und ein Vereinsheim anzugliedern. Als Erweiterungsfläche mit Vereinsheim und zugeordneten Stellplätzen ist ein Teil des Geländes zwischen dem neuen Deich, der Bebauung am Irlenweg und Postweg vorgesehen. Die bestehenden und neuen Gärten sollen als Dauerkleingartenanlage rechtlich gesichert werden.

6.2.3 Neuer Kinderspielbereich am Deich

Im Anschluss an die Erweiterungsfläche der Kleingärten im Norden entsteht ein neuer Kinderspielplatz innerhalb des Deiches, der den vorhandenen ersetzen soll. Damit liegt der Kinderspielplatz nicht mehr im Überschwemmungsbereich der Sieg, kann ganzjährig genutzt werden und unterliegt einer besseren sozialen Kontrolle.

6.2.4 Erschließung neuer Wohnbauflächen

Neue Wohnbauflächen sind in drei Bereichen vorgesehen. Zur Erschließung der Wohnbebauung mit 11 freistellenden Einfamilienhäusern nördlich der Kleingartenanlage ist die Verlängerung des Gartenweges auszubauen. Das kleine Wohngebiet „im Burghof“ mit 12 freistehenden Einfamilienhäusern nimmt die im Flurbereinigungsverfahren parzellierten Erschließungsflächen auf.

Sollte die Gärtnerei an diesem Standort aufgegeben werden, könnte diese Fläche für eine Wohnbebauung durch einen privaten Wohnweg erschlossen werden. Die Realisierung sollte als Erschließungsmaßnahme auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen erfolgen, hierbei ist auch ein Infrastrukturkostenausgleich zu prüfen.

6.2.5 Aus- und Umbau der Sieg- und Bodenstraße für den Busverkehr und zur Schulwegsicherung

Die Flächen zum vorgeschlagenen Um- und Ausbau stehen im Kreuzungsbereich und im angrenzenden Teilbereich der Bodenstraße aus dem Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung. Für die Bodenstraße ist ein Straßenquerschnitt geplant, der eine Begegnung von Bus und PKW bei verminderter Geschwindigkeit zulässt (Fahrbahn 5,50m) und einen Gehweg mit Hochbord 1,40m breit sowie einen Schrammbord (0,50m) aufnimmt. Dieser Querschnitt (maximal 0,50 m schmaler), insbesondere der Gehweg, ist in diesem Abschnitt der Bodenstraße aus Verkehrssicherheitsgründen auch ohne Busverkehr erforderlich. Der Ausbau des Kreuzungsbereiches ist aus dem nebenstehenden Plan ersichtlich, er nimmt die für den Busverkehr notwendigen Schleppkurven auf. Die Bushaltestellen werden auf die Siegstraße westlich von Birkenweg und Bodenstraße gelegt. Die Busse halten auf der Fahrbahn. Der Gehweg wird von der Bodenstraße auch auf der südlichen Seite der Siegstraße 30m weitergeführt. Hier sollen die Fußgänger queren und er dient gleichzeitig als Aufstellfläche für die auf den Bus wartenden Fahrgäste. Die Errichtung von Wartehäuschen erfordern in der Größe ihrer Grundfläche private Grundstücksflächen. Der zum Umbau ausstehende nördliche
Abschnitt der Bodenstraße soll verkehrsberuhigt werden. Vorgesehen ist hier die Errichtung von Straßenverengungen durch Baumtore, die dem Bus eine „normale“ Durchfahrt ermöglichen, grundsätzlich aber Geschwindigkeitsreduzierend wirken.

6.2.6 Busschleuse im Grünzug Süd

Die Verlängerung der Bodenstraße nach Süden in Richtung Hennef-Ost soll laut Beschluss des Rates der Stadt Hennef für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Um dem Bus eine Durchfahrtsmöglichkeit einzuräumen, soll hier eine „Busschleuse“ als technisches Bauwerk entstehen. Eine solche Schleuse ist auch nach Abstimmung mit der RSVG vorstellbar als Schrankenanlage oder versenkbarer Poller. Beide Anlagen sind problemlos vom Bus aus über Funk zu steuern.

6.2.7 Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung im Ort ist in erheblichem Umfang ergänzungsbedürftig. Die Errichtung eines Großteils der fehlenden Straßenbeleuchtung wird im Zuge des momentan laufenden Straßenausbaus erfolgen. In weiteren Straßen, wie zum Beispiel die Siegstraße, liegen bereits die Anschlusskabel. Es wird der Stadt Hennef empfohlen, die fehlende Beleuchtung zügig zu ergänzen, hierzu ist eine Oberprüfung des gesamten Straßen- und Wegenetzes erforderlich.

6.2.8 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Siegstraße zwischen der Bröltalstraße (B 478) und dem Irlenweg (Querungshilfe für Radfahrer)

Zur Zeit ist auf diesem Straßenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässig. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h wird angestrebt. Da die Straße in nahezu gleicher Ausbaubreite in den Ort hineinführt, wird die Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft erst sehr spät vermindert. Abhilfe hierfür kann ein Baumtor am Ortseingang mit Einengung der Fahrbahn schaffen. Für Radfahrer sollte entweder im Bereich der Verbindung nach Hennef-Mitte eine Querungshilfe eingerichtet oder eine Maßnahmenlösung im Rahmen des Umbau des Einmündungsbereichs (2.9) gefunden werden.

6.2.9 Umbau des Einmündungsbereiches der Siegstraße in die B 478

Der Einmündungsbereich der Siegstraße in d B 478 stellt einen besonderen Gefahrenpunkt dar. Nach Abbindung der Blankenberger Straße (heute L 333) im östlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Hossenberg ist im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger dem RSB Bonn ein Umbau, evtl. Signalisierung, dieses Einmündungsbereichs zu prüfen. Das RSBA Bonn weist darauf hin, dass es im Zuge der Verlegung der L 333 zu Veränderungen der Verkehrsströme kommen wird, die voraussichtlich die Ausfahrt auf die B 478 erleichtern werden. Die Überprüfung bzw. ein Umbau diese Knotens kann daher erst nach Realisierung der neuen Straßenführung vorgenommen werden.

6.2.10 Ausbau der Fuß- und Radwege nach Hennef-Mitte

Infolge der Öffnung bzw. Beseitigung des alte Deiches entfällt der Fuß- und Radweg auf der Deichkrone. Als Ersatz wird der am Deichfuß entlang führende Feldweg als Fuß- und Rad ausgebaut. Zwischen Hochwasserpumpwerk und der Siegstraße entsteht ein Weg auf der Krone des neuen Deiches, dieser knüpft an den Fuß- und Radweg entlang der Siegstraße zwischen der B 478 und der Ortseinfahrt an.

6.2.11 Anlage und Erweiterung von Reitweg

Mit der Nutzung des Allnerhofes als Reiterhof werden Reitwege im größeren Umfeld des Hofes notwendig. Hierzu muss in Zukunft ein Reitwegekonzept entwickelt werden, dessen Ausdehnung über das Untersuchungsgebiet auszugehen hat. Es bedarf einer übergeordneten Betrachtung mit Anknüpfungen an besteh de Reitwege im Osten Hennefs.

Wünschenswert wäre ein Reitweg in der Aue Landschaft südlich der Sieg mit Anschluss an den Allner Hof. Dieser Weg könnte etwa parallel zum Fuß- und Radweg, allerdings als eigener Erd- oder Sandweg getrennt und mit ausreichendem Abstand geführt werden. In Weldergoven selber müsste der Weg teilweise durch den Ort geführt werden, weil unmittelbar an der Sieg auf Grund der Deichsituation kein Durchkommen ist.

Plan: Busführung Siegstraße / Bodenstraße
6.3 Maßnahmen der Dorferneuerung
6.3.1 Dorfplatz, Umbau und Gestaltung

Der geeignete Ort zur Gestaltung eines Dorfplatzes ist das sogenannte „Dorfdreieck“. Hier befinden sich jedoch lediglich Teile der geeigneten Flächen in öffentlichem Besitz. Je nach Umfang der zur Verfügung stehenden bzw. erwerbbaren Privatflächen ergeben sich verschiedene Varianten zum Umbau und zur Gestaltung des Dorfplatzes. Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes wurden insgesamt drei Varianten diskutiert:

Variante 1: „Minimallösung“
Eine Vergrößerung der öffentlichen Fläche ist nicht möglich. Der Bereich der jetzigen Straße erhält einen durchgehend einheitlichen Pflasterbelag. Vor dem Haus Siegstraße 11 wird ein Baum gepflanzt. Raumkanten entstehen, falls sie nicht schon durch Gebäude vorhanden sind, mit Hilfe geschnittener Laubhecken. Die Zufahrt zu den Garagen auf dem Grundstück zum Haus Siegstraße 20 bleibt erhalten.

Variante 2: „Baumplatz“
Hier wird vorausgesetzt, dass der Erwerb privater Flächen gelingt. Die für den Kraftfahrzeugverkehr notwendige Platzfläche wird wie bei der Variante 1 mit einem durchgehenden einheitlichen Pflasterbelag versehen. Die neu hinzukommende Fläche erhält eine wassergebundene Decke. Der Höhenversprung im Gelände wird durch Stufen aufgefangen. Im Bereich der wassergebundenen Fläche werden die vorhandenen Bäume erhalten und ergänzt. Damit entsteht der Charakter eines locker baumüberstandenen Platzes, der es erlaubt, Veranstaltungen mit einem kleinen Zeit durchzuführen. Die Zufahrt zum Haus Siegstraße 20 bleibt über die neue Fläche erhalten. Raumkanten werden mit geschnittenen Laubhecken und Mauern gebildet. Zum halböffentlichen Grünraum der Zeilenbebauung im Birkenweg öffnet sich der Baumplatz. Diese Variante wird priorisiert, da sie den gestalterischen und funktionalen Anforderungen besonders gerecht wird.

Variante 3: „Steinerner Platz“

Ein Flächenankauf ist in gleichem Maße möglich wie in Variante 2. Es entsteht eine zusammenhängende Platzfläche, die auf der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche gepflastert wird. Der Höhenversprung wird durch eine Mauer aufgefangen, die in einem Dorfbrunnen endet und in Teilen als Sitzmauer genutzt werden kann. Die vorhandenen Bäume bleiben erhalten und werden um Neupflanzungen ergänzt. Raumkanten durch geschnittene Laubhecken sind ebenso vorhanden, die Zufahrt zum Haus Siegstraße 20 bleibt über die Platzfläche erhalten.

Die Varianten wurden diskutiert und sowohl die Bürgerschaft als auch der Rat der Stadt Hennef sprachen sich für die Realisierung von Variante 3 mit dem Vorbehalt, dass die Stadt die für die Realisierung benötigte private Fläche erwerben kann, aus.

6.3.2 Umbau der Siegstraße zwischen Birkenweg und Dorfplatz

Wird der Kreuzungsbereich, wie in Maßnahme 2.5 dargestellt, umgebaut und der Bus über die Bodenstraße geführt, kann die Siegstraße im Abschnitt zwischen Birkenweg und Dorfplatz dorfgerecht gestaltet werden. Von diesem zentralen Bereich des Ortes soll der öffentliche Raum durch niveaugleiche Aufteilung der Straße mit asphaltierter Fahrbahn und seitlichen Pflasterstreifen, zum alten Dorfkern überleiten. Der Bereich der heutigen Bushaltestelle kann umgebaut werden und zusammen mit der nördlich angrenzenden ebenfalls neu zu ordnenden Grünfläche für mehr Aufenthaltsqualität sorgen.

6.3.3 Bau und Betrieb einer Siegfähre (Unterstützung einer privaten Initiative zum Bau und Betrieb eine historischen Siegfähre)

Im Entwicklungskonzept (5.8) wurde ausgeführt, dass die Einrichtung einer Siegfähre als Verkehrsbeziehung zumindest an Wochenenden und zur Unterstützung der Naherholung die Attraktivität Weldergovens deutlich erhöhen würde.

Der Vorschlag eines Mitgliedes der Arbeitsgruppe eine private Initiative zu gründen, die zusammen mit Jugendlichen eine historische Siegfähre baut und später betreibt, ist eine der herausragenden Maßnahmen des Dorfentwicklungskonzeptes. Sie trifft in besonderer Weise den Kern der Dorferneuerung, da sie nicht nur von ihrer Funktion her für die Dornentwicklung wichtig ist, sondern das private Engagement der Dorfbevölkerung, hier sogar unter Einbeziehung der Jugendlichen, in den Mittelpunkt stellt. Es kann ein Beispiel für sinnvolle, vielschichtige und lehrreiche Freizeitgestaltung von Jugendlichen werden.

Zum 25jährigen Bestehen der Interessengemeinschaft Weldergoven wurde während des Scheunenfestes eine Siegfähre eingerichtet. An einem über die Sieg gespannten Seil wurde die Fähre gesichert. „Das Wasser drückt gegen das Boot. das sich über einen Läufer an dem Seil herüberzieht, ohne dass ich selbst viel machen muss“ erklärt der Fährmann Schneider die Technik der Gierfähre.

Diese Erfahrung gilt es für das Dorf zu nutzen und dieses Jugendfreizeitprojekt zum Bau und Betrieb eines historischen Fährnachens mit allen Kräften zu unterstützen und zu fördern.

6.3.4 Eingrünung des westlichen Ortsrandes

Die von den Dorfbewohnern gewünschte Eingrünung des westlichen Ortsrandes kann im Rahmen der Deichbaumaßnahme nur in engen Grenzen stattfinden. Gemäß der Deichschutzverordnung dürfen innerhalb der Schutzzone 1 und 11 keine Pflanzungen stattfinden. Schutzzone 1 umfasst den Deich selber und einen Streifen von 1 m hinter dem Deich bzw. 4 m vor dem Deich. Schutzzone 11 schließt sich mit einer Tiefe von 20 m auf beiden Seiten an.

Eine Ortsrandeingrünung findet innerhalb des Deiches mit einer frei wachsenden Hecke unmittelbar vor der Bebauung, außerhalb des Deiches mit den Eichengruppen im neuen Weideland statt.

6.3.5 Eingrünung des nördlichen Ortsrandes

Hier gelten die gleichen Rahmenbedingungen, durch die Abrundung des Deichverlaufes steht mehr Raum zwischen der Deichkrone und den zukünftigen Privatgrundstücken am Gartenweg zur Verfügung. Damit können hier noch einige Gehölze locker vorgestellt werden.

6.3.6 Baumpflanzung im öffentlichen Straßenraum

Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum können aufgrund der bereits dargestellten Verhältnisse nur in geringem Maße stattfinden und beschränken sich auf nachfolgend genannte Maßnahmen:

  • Baumtor am westlichen Ortsrand von Weldergoven aus Winterlinden
  • Obstbäume an den Straßengräben entlang der Siegstraße
  • Ergänzung der Straßenbaumbepflanzung im Postweg
  • Straßenbäume im Bereich der künftigen Bebauung am Gartenweg
  • Baumtor aus Winterlinden am südlichen Ortsrand Weldergovens in Zusammenhang mit dem Grünzug Süd
6.3.7 Erhaltung und Pflege von Straßengräben

Die vorhandenen Straßengräben an der Siegstraße mit breitem Krautsaum und anschließender leichter Böschung zu den Privatgrundstücken sind durch extensive Pflege zu erhalten und zu sichern.

6.3.8 Aufwertung der Grünverbindung Dorfplatz – Birkenweg

Die halböffentliche Fläche im Bereich des Geschosswohnungsbaus im Birkenweg hat als Verbindungselement zwischen der Linie Bing Zum Brünnchen – Dorfplatz einerseits und der Kleingartenanlage und dem sich daran anschließenden Kinderspielplatz und dem Deich andererseits eine wichtige Bedeutung. Um diese Grünverbindung innerhalb der Ortes aufrecht erhalten zu können, erfährt der Dorfplatz in dieser Richtung eine Öffnung. Durch eine lockere Bepflanzung mit Obstgehölzen könnte sich ein freundlicherer Charakter der Außenanlagen im Geschosswohnungsbau ergeben.

6.3.9 Bau einer Fachwerkkapelle (Unterstützung einer Initiative zum Bau einer Fachwerkkapelle)

Die Dorfgemeinschaft wünscht für den Weldergovener Schutzheiligen Sankt-Hubertus einen angemessenen Standort in einer kleinen Kapelle. Ursprünglich stand die Figur in der Hennefer Pfarrkirche, zu der am Hubertustag eine Prozession der Weldergovener Bevölkerung stattfand. Seit 1909 steht die Figur nun in einem kleinen Heiligenhäuschen am Haus Siegstraße 11. Als Standort für eine solche Kapelle bietet sich der neu zu gestaltende Dorfplatz an.

6.3.10 Öffentlicher Weg durch die Kleingartenanlage

Der vorhandene Pfad am Rand der bestehenden Kleingärten zwischen Postweg und Birkenweg wird zu einem öffentlichen Fußweg umgewidmet. Dies ergibt sich aus dem Gedanken einer Grünverbindung von der Bing über den Dorfplatz und die halböffentliche Fläche um den Geschosswohnungsbau am Birkenweg zu den Kleingärten, dem Spielplatz und dem Deich.

6.3.11 Anlage von öffentlichen Wegen

Zwei neue öffentliche Weg sind dargestellt:

  • Zugangsweg zum Deich in Verlängerung des Birkenweges
  • Wegeverbindung am Ende der neuen Bebauung nördlich „Zum Burghof“ nach Osten über den Hang hinab zur Bing.
6.3.12 Restaurierung von historischen Wegekreuzen

Weldergoven besitzt neben den Baudenkmälern sieben Kleindenkmäler. Darunter ist das Heiligenhäuschen (Sankt Hubertus) , drei Arma-Christi-Kreuze, ein Bildstock vor dem Hause Siegstraße 26, das Gefallenendenkmal am Dorfdreieck und die Basaltblockmauer an der Straße Zum Brünnchen. Teilweise wurden diese Kleindenkmäler in der Vergangenheit von der Dorfgemeinschaft oder Privatleuten gepflegt. Zur weiteren Erhaltung und Pflege dieser ortstypischen Elemente sind neben der privaten Initiative Mittel aus der Dorferneuerung notwendig.

6.3.13 Jugendfreizeittreff, Einrichtung eines Jugendraumes

Die Interessengemeinschaft Weldergoven wünscht die Errichtung eines Jugendfreizeittreffs. Im Alter von 10 bis 18 Jahren wohnen derzeit 94 Jugendliche in Weldergoven. Eine Möglichkeit, Räume zur Verfügung zu stellen, bietet die Errichtung eines Kleingartenvereinsheims. Eine Initiative der Dorfgemeinschaft zur Einrichtung eines Jugendraumes in diesem räumlichen Zusammenhang sollte Unterstützung finden.

Plan: Dorfmitte Variante 1
Plan: Dorfmitte Variante 2
Plan: Dorfmitte Variante 3
6.4 Private Maßnahmen
6.4.1 Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden im historischen Ortskern

Ein wichtiges Ziel der Dorferneuerung ist die Erhaltung der historischen Substanz und die Entwicklung eines Erscheinungsbildes im gesamten alten Dorf, das die charakteristischen, historischen Gestaltmerkmale Weldergovens aufnimmt. Die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden im historischen Ortskern soll daher bei der Förderung mit Mitteln der Dorferneuerung besondere Priorität genießen. Die Baubewertung, die erforderlichen Maßnahmen und ihre Bedeutung sind umfassend im Kapitel 3.4. und der Expertise zur Baubewertung im Anhang sowie in Kapitel 5.7 Gestaltungsgrundsätze, Denkmalschutz dargestellt.

6.4.2 Einfriedungen auf privaten öffentlich wirksamen Grundstücken

Die Dokumentation zeigt, dass innerhalb des Ortes eine große Vielfalt an Einfriedungen vorhanden ist. Ziel ist es, hier einen ruhigeren Charakter und ein angenehmeres Bild zu erhalten. Dies bedeutet die Reduzierung auf wenige Einfriedungsarten, die zum Stil des jeweiligen Gebäudes passen sollen. Vor allem geschnittene Hecken sind als Einfriedungen zu begrüßen, als Gehölze eignen sich z.B. Hainbuche, Kornelkirsche, Weißdorn, Feldahorn oder Liguster.

Bild: Laubhecke
Bild: Bruchsteinmauer
Bild: Staketenzaun
6.4.3 Bäume auf privaten Flächen zur Grünvernetzung

Entsprechend der Grünvernetzung entlang der Straßen sollten vor allem in den öffentlich wirksamen Gartenbereichen weitere Baumpflanzungen stattfinden. Hier bieten sich heimische, blühende Gehölze, besonders Obstbäume, an.

6.4.4 Begrünung des Siedlungsbereiches auf der Harth

Der Bereich des Kindergartens und des städtischen Übersiedlungsheimes bedarf in besonderem Maße der Begrünung durch die Stadt Hennef.

6.4.5 Flächenentsiegelung

Der Versiegelungsgrad der privaten Flächen ist hoch und sollte aus gestalterischen und ökologischen Gründen minimiert werden. Schotterflächen, wassergebundene Decken und Rasenfugenpflaster stellen gute Alternativen zu Asphalt und Betonverbundpflaster dar.

6.4.6 Gestaltung dorfgerechter Gärten

Der hohe Anteil an reinen Ziergärten mit einem zumeist sehr hohen Besatz an Nadelgehölzen sollte zugunsten dorfgerechter Gärten zurückgehen:

  • Ersatz der Koniferen durch heimische Laubgehölze
  • Verstärkter Einsatz von Obstgehölzen
  • Randbepflanzungen mit heimischen Laubgehölzen
  • Blumenwiesen statt flächendeckendem Rasen
  • Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden im Rahmen der Pflege
  • Belassen von extensiv genutzten Bereichen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere Fassadenbegrünungen an den Häusern und Nebengebäuden, z. B. mit Selbstklimmern wie Wildem Wein, Efeu oder Kletterhortensie oder über Kletterhilfen mit Wein, Spalierobst, Kletterrosen etc.
6.5 Umsetzung und Förderungsmöglichkeiten

Für die Realisierung der Maßnahmen der Dorferneuerung (6.3.1 – 6.3.13) greift das gleichnamige Förderprogramm.

Mit Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 12.08.1998 sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung in Nordrhein-Westfalen geändert worden. Förderfähig sind nach wie vor die dargestellten öffentlichen Maßnahmen, insbesondere die Instandsetzung, verbesserte Verkehrsführung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen und die Anlage von Plätzen, Geh- und Fußwegen sowie die landschaftsplanerischen Maßnahmen, wie Begrünung im öffentlichen Bereich des Ortes und die zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft beitragen. Weiterhin auch private Maßnahmen an Gebäuden ehemals landwirtschaftlicher Herkunft mit ortsbildprägendem Charakter. Der Eigenanteil bei der Finanzierung von Umbaumaßnahmen kann auch durch Eigenleistungen erbracht werden.

Der Flächenerwerb für öffentliche Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Dorfplatz) ist nicht förderfähig. Hier muss nach anderen Lösungen gesucht werden. Im Dorfumfeld werden die wesentlichen Veränderungen durch „Dritte“ veranlasst: Deichbau mit Flächenextensivierung über staatliche Fachbehörden, Grünzug Süd über die Stadt Hennef im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung. Darüber hinaus können noch für das Dorfumfeld die Kulturlandschaftsprogramme (EU, Land NRW und Landkreis), das Streuobstwiesenprogramm und das Schutzprogramm für Ackerwildkräuter von Bedeutung sein.

Im Übergangsbereich zu Hennef-Ost ist zu prüfen, ob Maßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden können. Für wichtige Radwegeverbindungen ist die Radwegeförderung mit heranzuziehen.

Die privaten Maßnahmen in den Gärten sind nicht förderfähig. Sie sind auch nicht annähernd so kostenintensiv wie Maßnahmen an Gebäuden, mit wenigen Mitteln können die Bewohner selber tätig werden und erhebliche Verbesserungen erzielen. Hier spielt Beratung und die Initiative der Dorfgemeinschaft (Interessengemeinschaft Weldergoven, Runde Tische, Lokale Agenda-21 -Gruppen) eine große Rolle.

6.6 Handlungskonzept

Das Dorfentwicklungskonzept wurde mit seinem Maßnahmenkatalog mit den Fachbehörden (Trägern öffentlicher Belange), den Bürgerinnen und Bürgern in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung und dem zuständigen Ausschuss der Stadt Hennef erörtert. Die Diskussionsergebnisse wurden in das Konzept eingearbeitet und bei der Bildung der Prioritäten für die einzelnen Maßnahmen berücksichtigt.

Von den dargestellten Maßnahmen lassen sich vor allem die unter 6.2 „Maßnahmen der Stadtentwicklung“ und 6.3 „Maßnahmen der Dorferneuerung“ hinsichtlich der Einstufung ihrer zeitlichen Realisierung durch den politischen Willen der Stadt Hennef im Zusammenhang mit dem Dorferneuerungsprogramm beeinflussen, während die unter 6.1 beschriebenen Maßnahmen der Wasserwirtschaft der Zuständigkeit staatlicher Fachbehörden im größeren Zusammenhang mit der Umsetzung des Siegauenprogramms unterliegen. Daher müssen folgende Maßnahmen sowie die damit in Verbindung stehenden Realisierungsschritte als Teile bzw. Folgemaßnahmen des Deichbauprojektes eingestuft werden:

6.1.1 Deich
6.1.2 Retentionsraum
6.1.3 Öffnung des alten Deiches
6.1.4 Zugang zur Bing
6.2.3 Neuer Kinderspielbereich am Deich
6.2.10 Ausbau der Fuß- und Radwege nach Hennef Mitte
6.2.11 Reitweg Siegaue
6.3.4 Eingrünung des westlichen Ortsrandes
6.3.5 Eingrünung des nördlichen Ortsrandes

Trotz dieser generell festzustellenden Abhängigkeit von der Realisierung durch „Dritte“, im Sinne der staatlichen Fachbehörden, ist zu sagen, dass die beschriebenen Planungsabsichten aus der Sicht der Orts- und Landschaftsplanung Sinn machen, dass sie in ein schlüssiges Gesamtkonzept für Weldergoven eingebunden sind und eine zeitnahe Realisierung begrüßt würde.

Dringender Lösungsbedarf besteht auf Grund der unzuträglichen Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Sieg- und Bodenstraße und der hiermit verknüpften Busführung sowie zur Stärkung der Dorfgemeinschaft die Schaffung baulicher Voraussetzungen in der Mitte des Ortes.

Maßnahmen der Prioritätenstufe 1
6.2.5 Aus- und Umbau der Sieg- und Bodenstraße für den Busverkehr
(Linienführung gemäß Alternative 2) und zur Schulwegsicherung einschließlich Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Bodenstraße
6.2.6 Busschleuse Süd
6.2.7 Straßenbeleuchtung
6.2.8 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Siegstraße zwischen der Bröltalstraße (B 478) und dem Irlenweg (Querungshilfe für Radfahrer)
6.3.1 Dorfplatz, Umbau und Gestaltung entsprechend Variante 2 mit dem Erwerb der notwendigen Flächen (gelingt der Grunderwerb nicht, ist die Variante 1 zu realisieren)
6.3.2 Umbau der Siegstraße zwischen Birkenweg und Dorfplatz
6.3.3 Bau und Betrieb einer Siegfähre
6.3.6 Baumpflanzung im öffentlichen Straßenraum
6.3.7 Erhaltung und Pflege von Straßengräben
6.3.10 öffentlicher Weg durch die Kleingartenanlage

Maßnahmen der Prioritätsstufe 2
6.2.1 Grünzug Süd (Realisierung in Zusammenhang mit der Wohnbebauung Ost)
6.2.2 Erweiterung der Kleingartenanlage und Sicherung der bestehenden und neuen Gärten als Dauerkleingartenanlage
6.2.4 Erschließung neuer Wohnbauflächen
6.2.8 Umbau des Einmündungsbereiches der Siegstraße in die B 478
6.3.9 Bau einer Fachwerkkapelle
6.3.11 Anlage von öffentlichen Wegen
6.3.13 Jugendfreizeittreff, Einrichtung eines Jugendraumes (in Verbindung mit Kleingartenvereinsheim)

Alle Erfahrungen zeigen, dass die öffentlichen Maßnahmen vorangehen müssen, dass jedoch in der Folge erheblicher Anstöße für private Initiativen dadurch gegeben sind, wie sie unter Ziff. 4.1 bis 4.6 beschrieben sind. Dies betrifft in erster Linie die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden im historischen Ortskern im Weiteren jedoch auch die grünordnerischen Maßnahmen auf den Grundstücken wie Einfriedungen, Baumpflanzungen, Flächenentsiegelungen und Gartengestaltungen. Die Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahmen sollten zeitnah unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Arbeitsschritte geschaffen werden. Dabei sind folgende Arbeitsschritte vorzunehmen:

Arbeitsprogramm

  • Erwerb der zur Verwirklichung der Maßnahmen erforderlichen Flächen, insbesondere zu 6.3.1 und 6.2.3. Die Grunderwerbsverhandlungen sollten von der Dorfgemeinschaft unterstützt werden.
  • Erarbeitung der Ausbaupläne.
  • Abstimmung der Maßnahmen mit den zuständigen Stellen Landschafts- und Wasserbehörden, besonders 6.1 „Maßnahmen der Wasserwirtschaft“ und die hiervon abhängigen Maßnahmen (s. oben) Verkehrsverbund Rhein-Sieg und Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft zu 6.2.5 und 6.2.6 und als Voraussetzung für 6.3.1 und 6.3.2, Rheinisches Straßenbauamt Bonn zu 6.2.8.
  • Durchführung der Bauleitplanung zur Sicherung der bestehenden Kleingärten und Erweiterung der Anlage (Dauerkleingartenanlage) 6.2.2 mit Ausweisung des öffentlichen Weges 6.3.10 sowie des nördlich angrenzenden Wohngebietes (Voraussetzung für 6.2.4)
  • Beantragung von Fördermitteln (siehe Kapitel 6.5).
  • Aufnahme der Maßnahmen in städtische Programme, z. B. 6.2.7 und 6.3.6.
  • Bildung von Arbeits- und Aktionsgemeinschaften sowie Initiierung von Stiftungen und Sponsoring, insbesondere für 6.3.3 und 6.3.9.

Die Umsetzung der Maßnahmen der Dorferneuerung setzt die Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen voraus. Nur wenn der Flächenerwerb einvernehmlich und für die öffentliche Hand zu vertretbaren Bedingungen erfolgt, können so wichtige Maßnahmen wie der Bau eines Dorfplatzes gelingen. Zu berücksichtigen ist, dass der Grunderwerb nicht Gegenstand der Dorferneuerungsförderung ist. Deshalb würde die Unterstützung durch die Dorfgemeinschaft die Realisierungschance dieser Maßnahmen erheblich vergrößern. Die Flächen für die Errichtung eines neuen Kinderspielbereiches am Deich könnten im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden.

Für einige Maßnahmen, insbesondere für den Bau und Betrieb einer Siegfähre wird erforderlich sein, Mittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen zu bündeln (hier z. B. öffentliche Mittel aus Arbeitsbeschaffungsprogramm, Arbeit statt Sozialhilfe und Materialzuschüsse aus der Dorferneuerungsförderung). Maßnahmen, die keinem Programm direkt zugeordnet werden können, aber von großem öffentlichen Interesse sind, benötigen dringend der Eigeninitiative der Dorfgemeinschaft und aus deren Mitte einen Mentor, dessen Engagement helfen wird, die notwendige Unterstützung zu akquirieren.