Miete der Scheune

Die Dorfscheune kann für Familienfeiern und andere Festlichkeiten gemietet werden.

Zur Ausstattung gehören eine Küche mit Geschirr, Stehtische, Stühle und Tische für bis zu ca. 40 Personen (Raum ist ca. 50 qm groß), sowie zwei Toiletten und Heizung. Eine Zapfanlage und Geschirrspülmaschine ist vorhanden.

Im Dezember 2013 haben wir die Hausordnung und den Mietvertrag überarbeitet. In diesem Zuge haben wir auch die Mietpreise angepasst.  Gründe hierfür sind u.a. die gestiegenen Energiekosten und die vielfältigen Investitionen zur Instandhaltung der Scheune.

Die Vermietung ist erst dann gültig, wenn der von beiden Seiten unterschriebene Mietvertrag vorliegt. Grundsätzlich wollen wir mehr als 1 Vermietung, insbesondere am Wochenende, vermeiden.

Die „Scheune“ in Weldergoven

Die folgenden Mietbedingungen sind besonders zu beachten (weitere Mietbedingungen sind dem Vertrag zu entnehmen):

  • Die Nutzung muss mit Rücksicht auf die Nachbarn spätestens um 01:30 Uhr beendet sein.
  • Außerhalb des Hauses darf kein Getränkeausschank sowie Musikanlagen aufgebaut oder benutzt werden. Nach 22:00 Uhr muss die Veranstaltung in die Scheune verlegt werden. Das große Scheunentor muss geschlossen bleiben.
  • Dem Mieter ist bekannt, dass in Weldergoven insbesondere in der Nähe der „Scheune“ kaum Parkraum zur Verfügung steht. Der Mieter wird bei seinen Gästen daher darauf hinwirken, dass diese möglichst Außer Ort (z.B. P&R Parkplatz S-Bahn Haltestelle „Im Siegbogen“) parken. In jedem Fall  sind Park- und Halteverbote zu beachten. Insbesondere ist in den an die Scheune grenzenden Straßen – „Siegstraße“ und „Am Brünnchen“ absolutes Halteverbot wegen des Autoverkehrs.
  • Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass der IGW für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben festgelegten Verpflichtungen seitens der Stadt Hennef die Verhängung eines Ordnungsgeldes i.H.v. bis 1.000,- € angedroht worden ist. Der Mieter verpflichtet sich mit Vertragsschluss, der IGW das Ordnungsgeld zu erstatten, welches wegen der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen durch den Mieter oder seine Gäste gegen die IGW verhängt wird.
  • Der Vermieter behält sich vor bei Zuwiderhandlung die Veranstaltung durch die Polizei „auflösen“ zu lassen.

Für Vermietungen gelten die folgenden Preise pro Veranstaltung:

  • für Mitglieder EURO 90.- / für Nicht-Mitglieder EURO 160.-
    Veranstaltung mit 1 Tag Verlängerung (z.B. Kommunion/Konfirmation: Feier am Sonntag und Montag):
    für Mitglieder EURO 180.- / für Nicht-Mitglieder EURO 250.-
    (Kurzveranstaltung bis ca. 2-3 Stunden: 0.5fache des Mietpreises)
  • Kaution EURO 50.-
  • Anzahlung 50% des Mietpreises

Weitere allgemeine Bedingungen die auch im Mietvertrag festgehalten sind:

  • Es erfolgt keine Vermietung für Jugendveranstaltungen unter 25 Jahre. Ausnahme: „Tagesveranstaltungen“ bis 20 Uhr für Schulklassen /  Vereine.
  • Die Anzahl der Personen Anzahl darf 50 nicht maßgeblich übersteigen
  • Eine Anzahlung in Höhe von  50% des Mietpreises ist bei Vertragsabschluss fällig.
  • Die Restzahlung und eine Kaution in Höhe von  50,-  €  sind bei Schlüsselübergabe fällig.
  • Kündigt der Mieter den Mietvertrag innerhalb von 90 Tagen vor Mietbeginn oder nimmt er die Mietsache nicht in Anspruch behält der Vermieter die Hälfte des Mietpreises (Anzahlung) ein.
  • Für den Mitgliederpreis muss eine mindestens 1-jährige Mitgliedschaft bei Vertragsabschluss vorliegen.

Die Kontaktadresse für die Miete ist: Franz (Michael) Royer, Zum Brünnchen 2, Tel. 02242 – 9331717, Kontakt Scheune (Vermietung)

Hausordnung der Scheune als PDF

Mietvertrag der Scheune als PDF

Der Weg zur Scheune (Ecke Siegstraße / Zum Brünnchen):